Als hätten wir keine anderen Probleme

Chronik der Woche

Knorr benennt seine Zigeunersauce um. Das Containern bleibt strafbar. Und der Ebbelwei soll zum Weltkulturerbe werden. Die Woche im Überblick.

Raiders heißt schon lange Twix. Und die Zigeunersauce von Knorr demnächst Paprikasauce Ungarische Art. Mit der Umbenennung will Knorr verhindern, dass der Begriff der Zigeunersauce negativ interpretiert werden kann. Im Escoffier, dem Nachschlagebuch für die klassische Küche, war der Begriff Zigeunersauce bereits 1903 zu finden und bezeichnete eine würzige, scharfe Sauce mit stückigen Einlagen, die aus Tomaten hergestellt und oft mit Paprika, Zwiebeln, Essig und Gewürzen angereichert wird. Sinti und Roma wiesen jedoch schon vor Jahren daraufhin, dass Zigeunersauce „eine von Klischees überlagerte Fremdbezeichnung der Mehrheitsgesellschaft” sei, die von ihnen als diskriminierend abgelehnt werde, weil sie nicht ihrer Küche entstamme. Noch vor sieben Jahren hatte Knorr eine Umbenennung abgelehnt. Die Debatte über diskriminierende Begriffe wurde nach dem Tod des schwarzen US-Amerikaners George Floyd aber wieder entfacht und in den USA wurden die Logos bekannter Marken wie „Uncle Ben’s Reis“ und „Aunt Jemina“ durch neue ersetzt.

Foto: Depositphotos

Auch der Besitz wirtschaftlich wertvoller Sachen kann strafrechtlich geschützt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Mit ihrer Verfassungsklage wollten zwei Studentinnen, die im vergangenen Jahr wegen Containers verwarnt worden waren, eine gesetzliche Angleichung an gesellschaftliche Werte und Überzeugungen erreichen und gegen die Lebensmittelverschwendung protestieren. Obwohl ihnen ein Amtsrichter in Fürstenfeldbruck ehrenwerte Motive bescheinigte, hatte die Münchener Staatsanwaltschaft an der Verurteilung wegen besonders schweren Falls des Diebstahls festgehalten. Angesichts einer  immer stärker werdenden gesellschaftlichen Positionierung für den Ressourcenschutz und eine nachhaltige Lebensweise, empfanden die beiden Angekagten es als sehr bedauerlich, dass der Verweis auf den Nachhaltigkeitsartikel §20a im Urteil als bedeutungslos abgetan wurde.

Auf dem Weg zum Weltkulturerbe - der Ebbelwei (Depositphotos)

Apfelwein halten viele, wie die FAZ glaubt, „für ein Getränk weißer, alter Männer“. Das hessische Wissenschaftsministerium will ihn nichtsdestotrotz dem „Bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes“ hinzufügen und so den Weg zum Weltkulturerbe ebnen. Als immaterielles Kulturerbe gelten zum Beispiel der Lüdger Osterräderlauf, das Wunsiedler Brunnenfest oder die „Revitalisierung des Spiels auf der diatonischen Handharmonika in Mecklenburg-Vorpommern“. 

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