Nazi-Bier ist aus

Chronik der Woche

Ein Nazi-Bier war in Sachsen-Anhalt schnell ausverkauft. Männer sollten der Gesundheit zuliebe Bier trinken. Soßen kann man auch mit den Hoden schmecken. Mirácoli ist die Mogelpackung des Jahres. Spoontainable gibt’s bald auch bei Aldi. Und Topf Secret darf Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung veröffentlichen. Die Woche im Überblick.

Nachdem ein Getränkemarkt in Bad Bibra (Sachsen-Anhalt) „Deutsches Reichsbräu” für 18,88€ pro Kasten verkauft hat – die 18 steht in Nazi-Kreisen für „AH – Adolf Hitler” und die 88 für „Heil Hitler” — , schämte sich der CDU-Landrat Götz Ulrich: „Das Bier fand reißenden Absatz und ist ausverkauft! Auf der Internetseite, die auf der Flasche aufgedruckt ist, posieren alle Größen der deutschen Neonaziszene, darunter auch Ursula Haverbeck, eine nationalsozialistische Aktivistin und seit Mai 2018 inhaftierte, mehrmals verurteilte Holocaustleugnerin.“ Die Polizei erklärte hingegen, dass weder der Reichsadler noch das Eiserne Kreuz verbotene Symbole seien und sie deshalb nicht rechtlich dagegen vorgehen könne; gleichwohl soll ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole eingeleitet worden sein. Der Markt, in dem das Nazi-Bier verkauft wurde, ist ein Franchise- Unternehmen und gehört nicht direkt zur „Getränke Quelle”, die keinen Einfluss auf das Sortiment hat, die Zusammenarbeit mit dem Franchise-Unternehmer aber umgehend beendete. 

Einer Studie zufolge, die unter der Leitung von Robin Dunbar durchgeführt wurde, einem renommierten Oxford-Professor für Entwicklungspsychologie, sollten sich Männer zweimal pro Woche mit vier Freunden treffen, um gemeinsam etwas zu unternehmen und weniger anfällig für Depressionen zu sein. Die Bindung könne durch eine Vielzahl von Aktivitäten entstehen, aber auch dadurch, „dass man gemeinsam mit seinen Kumpels am Freitagabend ein Bier trinkt“, so der Herr Professor. Die Studie wurde übrigens von Guinness in Auftrag gegeben und finanziert.

Nachdem eine Schülerin aus Wisconsin auf der Kurz-Video-App TikTok eine Artikelvorschau der britischen Boulevardzeitung „Daily Mail“ geteilt hatte, erhielt sie 660.000 Likes und löste eine virale Challenge aus. Titel des Beitrags: „Hoden haben Geschmacksnerven, die auf süßen Geschmack ansprechen“. Zahlreiche User dippten daraufhin ihre Hoden in Sojasoße, um so die Soße zu schmecken.

Zur „Mogelpackung des Jahres 2019″ wurde Mirácoli gewählt.
Nominiert waren fünf Produkte, die der Verbraucherzentrale Hamburg durch besonders dreiste Preiserhöhungen und Verpackungstricks aufgefallen waren. Mehr als ein Drittel der 43.044 abgegebenen Stimmen ging an das Nudelfertiggericht, das seit letztem Jahr ohne Käse verkauft wird. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg wies darauf hin, dass der Hersteller Mars nicht nur am Käse, sondern auch an Tomatensauce und Würzmischung spare. Im Supermarkt werde das Produkt jedoch zum gleichen Preis angeboten.

Den zweiten Platz belegte ein Karottensaft von Hipp vor einer Rama-Margarine, einer Schokolade von Milka und Frosties von Kellogg’s.

Das Startup Spoontainable hat nicht nur den Förderpreis der Gastro Vision gewonnen, sondern wird auch in das Accelerator-Förderprogramm TechFounders von Aldi aufgenommen. Die essbaren Eislöffel sollen die kleinen bunten Plastiklöffel ersetzen. Spoontainable will es dabei aber nicht belassen, sondern weitere nachhaltige Alternativen zu Plastikgeschirr entwickeln.

Nach einem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) dürfen Behörden die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben herausgeben. Amtliche Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung dürften auch von dem Portal „Topf Secret“, das von foodwatch und der Transparenzinitiative FragDenStaat betrieben wird, hochgeladen und veröffentlicht werden. Aktuell wehren sich hunderte Betriebe gerichtlich gegen die Herausgabe von Kontrollergebnissen – auch mit Unterstützung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). In einem Grundsatzurteil hatte das Bundesverwaltungsgericht zuvor festgestellt, dass Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch hätten, amtliche Informationen zur Lebensmittelüberwachung zu erhalten.  

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