Foodwatch gegen den Rest der Welt

„Ja geht's noch?"

Auch der Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh muss künftig die Herkunft von Obst und Gemüse eindeutig angeben.

Lebensmittelhändler sind gesetzlich verpflichtet, das Herkunftsland von Obst- und Gemüsesorten anzugeben. Für Weintrauben, Kopfsalat oder Tomaten führte Amazon Fresh mitunter aber bis zu 13 mögliche Ursprungsländer auf – weshalb die Verbraucherschutz-Organisation Foodwatch den Online-Händler wegen fehlender Transparenz verklagte.

Das Landgericht München gab nun der Klage statt und befand, dass die bisherige Praxis von Amazon Fresh „ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht“ sei, das auch für im Internet verkaufte Ware gelte.

Tomaten aus 13 Herkunftsländern ...

Das Urteil war kaum verkündet worden, da forderte Foodwatch bereits die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen. Die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten würden schließlich nicht nur für stationäre Supermärkte, sondern auch für „Big Player aus dem Silicon Valley“ gelten. Die kommunale Struktur der Lebensmittelüberwachung, so Luise Molling von Foodwatch, sei eben in Zeiten globaler Warenströme und einer Zunahme des Internethandels nicht mehr zeitgemäß. 

Parallel dazu hat Foodwatch ermittelt, dass etwa jede dritte vorgeschriebene Kontrolle in Lebensmittelunternehmen ausfällt, weil die Ämter zu wenig Personal haben. Deshalb könnten jährlich 250.000 Kontrollen nicht durchgeführt werden. Statt die Länder aufzufordern, endlich die nötigen Stellen zu schaffen, wolle die Bundesernährungsministerin Julia Klöckner jedoch die Zahl der Pflicht-Kontrollen senken: „Ja geht’s noch, Frau Klöckner?“

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