Hofbräuhaus gegen Hofbrauhaus

Unsplash Yuhan Du

Landgericht München schlägt gütliche Einigung vor.

Das Staatliche Hofbräuhaus München will im Rahmen eines Verfahren vor dem Landgericht München erreichen, dass das Dresdner Hofbrauhaus auf die Marke und damit auf den Namen verzichtet. Laut dpa hat jetzt die Vorsitzende Richterin Michael Holzner auf die hohen Kosten, die bei einer Fortsetzung des Verfahrens anfallen könnten, hingewiesen. Richterin Holzner legte den Dresdnern nahe, auf die Marke zu verzichten. Im Gegenzug solle das Hofbräuhaus unter anderem keinen Anspruch auf Schadenersatz und andere Folgekosten erheben. Die Kosten würden „nicht weniger“. Es sei schließlich bereits vorgeschlagen worden, statt Dresdner Hofbrauhaus den Namen Dresdner Brauhaus zu verwenden.

Der Lebensmittelhändler John Scheller, der im Raum Dresden vier Lebensmittelmärkte betreibt, hatte sich 2011 die sogenannte Wort- und Bild-Marke für „Dresdner Hofbrauhaus“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gesichert. Hofbräu München reichte gegen die Markenanmeldung Widerspruch ein. Da keine Einigung erzielt werden konnte, klagte Hofbräu München parallel zu dem noch laufenden Widerspruchsverfahren gegen die Markenanmeldung nun zivilrechtlich.

Beide Seiten sollen bis zum 8. März erneut nach einer Einigung suchen. Ein Verkündungstermin wurde für den 26. April angesetzt.

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