Augenwischereien kann man sich Spahn

„Verdeckte Pandemie"

Die Corona-Pandemie hat das Einkaufsverhalten nachhaltig verändert. Und bevor er als Bundesgesundheitsminister abtritt, hat sich Jens Spahn schnell noch eine abstruse Regelung ausgedacht. Unsere Woche im Schnelldurchlauf.

Einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom zufolge ordern vor allem jüngere Menschen Äpfel, Nudeln und Limonade im Internet und lassen sich die Produkte nach Hause liefern: Mehr als ein Drittel der 16- bis 29-Jährigen und 36 Prozent der 30- bis 49-Jährigen ordern häufig oder hin und wieder Lebensmittel und Getränke im Netz. Und selbst bei den 50- bis 64-Jährigen nutzte jeder Vierte entsprechende Online-Angebote. Allein die Altersgruppe der über 65-Jährigen hat mit acht Prozent noch deutliche Vorbehalte.

„Viele Menschen haben während der Corona-Pandemie neue Einkaufswege ausprobiert und erstmals via Internet Lebensmittel besorgt“, fasste der Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder die Untersuchung auf ntv zusammen. Jeder zweite bestellte erstmals während der Pandemie im Netz Lebensmittel. 10 Prozent hätten demnach Gemüsekisten abonniert oder würden online bei Hofläden bestellen, 8 Prozent bei Supermarktketten wie Rewe, 7 Prozent bei Onlineplattformen wie eBay, und ebenfalls 7 Prozent nutzten Lieferdienste wie Gorillas oder Flink.  

Angestellte sollen ab dem 1. November keine Entschädigung mehr erhalten, wenn sie nicht geimpft sind und das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet. Einer Umfrage der Jobbörse Indeed zufolge würden 44 Prozent aller ungeimpften Angestellten eine Quarantäne gegenüber ihrem Arbeitgeber jedoch verschweigen, wenn sie dadurch Verdienstausfälle hätten. Wodurch wiederum, wie Gesundheitsexperten befürchten, eine „verdeckte Pandemie“ entstehen könnte.Einerseits dürfen Arbeitgeber aus Gründen des Datenschutzes nicht erfahren, woran ein Arbeitnehmer erkrankt ist, andererseits wird ihnen das mitgeteilt, wenn jemand in Quarantäne muss. Bei einer behördlich angeordneten Quarantäne hat der Arbeitnehmer zwar keinen Verdienstausfall, andererseits kann ein Arbeitgeber ihn jedoch nicht mehr geltend machen und vom Staat zurückfordern. Diese Regelung der Gesundheitsminister von Bund und Ländern ist somit reinste Augenwischerei.  

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