Kredite ohne Grenzen

Corona-Nothilfe

Der Dehoga-Bundesverband informiert darüber, wo Restaurants, Cafés und Gaststätten staatliche Hilfen beantragen können.

Über die Hilfsprogramme müssen die zuständigen Stellen noch abstimmen, aber die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass es „Kredite ohne Grenzen“ geben soll. Das Kurzarbeitergeld soll flexibler gehandhabt werden, zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs sollen Steuern gestundet werden, und Unternehmen sollen einen leichteren Zugang zu günstigen Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die eine solche Finanzierung nutzen möchten, sollen sich an ihre Hausbank oder an Finanzierungspartner wenden, die KfW-Kredite durchleiten. 

Unternehmen, die schon länger als fünf Jahre bestehen, können demnach bei Liquiditätsengpässen KfW-Unternehmerkredite in Anspruch nehmen, wie die AHGZ berichtet. Dabei handelt es sich um Förderkredite ab 1 Prozent effektivem Jahreszins, bei Risikoübernahmen für die durchleitenden Finanzierungspartner, die Hausbanken, von bis zu 80 Prozent für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro Kreditvolumen.

Start-ups und Jungunternehmen können bei der KfW unter der Hotline 0800 539 9001 Gründerkredite beantragen.

Die KfW kündigte außerdem an, dass sie für kleine und mittlere sowie für große Unternehmen so schnell wie möglich Sonderprogramme einführen will. Dafür sollen die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln deutlich verbessert werden und bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu 90 Prozent betragen. Überdies wird die KfW für diese Unternehmen konsortiale Strukturen anbieten. Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission. Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, sich an die Bürgschaftsbanken der Länder zu wenden.

Der Dehoga weist zudem daraufhin, dass ergänzend zum KfW-Angebot auch die Landesförderinstitute zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen anbieten. So hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ein Hilfsprogramm von 10 Mrd. Euro angekündigt. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 250 Mitarbeitern mit einer Betriebsstätte in Bayern. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. 

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann stellte Sofortkredite auch für Hotel- und Gastronomiebetriebe der staatseigenen L-Bank in Aussicht und kündigte unmittelbare Zuschüsse für kleinere Unternehmen an. 

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